Sanierungsscheck für Private 2015

Veröffentlichungsdatum04.03.2015Lesedauer1 MinuteKategorienInfo
Sanierungsscheck für Private 2015

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau (Ein-/ Zweifamilienhäuser, Reihenhaus, Einzelwohnungen) die älter als 20 Jahre sind.

Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.  

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen. Die Förderungsaktion 2015 startet mit 02.03.2015. Einreichungen sind bis 31.12.2015 möglich, allerdings können Anträge nur solange gestellt werden wie Budgetmittel vorhanden sind.

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. 6.000 Euro für die thermische Sanierung und max. 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von bis zu 500 Euro in Anspruch genommen werden, jedoch gilt auch hier der max. Förderungssatz von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.

Förderungsfähige Projektteile: 

  • Dämmung der Außenwände 
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches 
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens 
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren 
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss)  

Weitere Informationen finden Sie unter: www.sanierungsscheck15.at