Kastrationspflicht bei Katzen

Veröffentlichungsdatum16.05.2013Lesedauer1 Minute
Kastrationspflicht bei Katzen

Seit 2005 besteht eine Kastrationspflicht für Katzen – bitte halten Sie diese ein. 

Als Halter von Katzen sollten Sie beachten, dass das Tierschutzgesetz seit 2005 eine Kastrationspflicht für Katzen vorsieht. Bei Nichteinhaltung dieser Kastrationspflicht drohen Strafen bis zu 3.900 Euro. 

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Katzen, die als Heimtiere auf landwirtschaftlichen Betrieben gehalten werden. 

Bitte kommen Sie der Kastrationspflicht nach, um die Katzenschwämme nachhaltig einzudämmen – den Tieren zu liebe. Vielen Dank!

Foto: iStockphoto.com-deepblue4you